Jahresabrechnung

Die Jahresabrechnung ist die Aufstellung einer Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Es wird eine Einzelabrechnung für den jeweiligen Eigentümer unter Zugrundelegung des Verteilerschlüssels erstellt.
Diese Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und nach Ablauf eines Kalenderjahres vorzunehmen

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