Das Bundeskabinett hat am 13.05.2026 den Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) beschlossen. Dieser ist viel mehr als nur eine Novelle des GEG aus dem Jahr 2023 („Heizungsgesetz“), er setzt gleichzeitig große Teile der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in deutsches Recht um. Zu beachten ist, dass die gesetzliche Vorgabe der Klimaneutralität zum 01.01.2045 weiterhin gilt: fossile Brennstoffe dürfen ab diesem Datum auch zur Beheizung von Gebäuden nicht mehr genutzt werden.
Dies sind die wesentlichen Regelungen des GModG:
