Auszug eines Mieters bei gemeinsamem Mietvertrag

In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Eine einseitige Kündigung durch nur einen Mieter ist nicht wirksam. Stattdessen sollte ein Nachtrag zum Mietvertrag von allen Parteien (Vermieter und alle Mieter) unterzeichnet werden, in dem geregelt wird, dass Mieter 1 ausscheidet und Mieter 2 den Vertrag allein fortführt. Die Kaution verbleibt beim Vermieter; ein Ausgleich erfolgt allenfalls intern zwischen den Mietern. Eine komplette Vertragsbeendigung mit Neuabschluss ist möglich, aber in der Regel nicht erforderlich.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung

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