Aktuelle Rechtsprechung für Immobilienverwalter (Folge 18)
Auch wenn die Erhaltungspflicht für Balkone einzelnen Eigentümern zugewiesen ist, kann die Gemeinschaft bei gefährlichen Schäden zuständig bleiben. Der BGH stärkt damit die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft und gibt Verwaltern wichtige Orientierung für die Praxis.
Von RA Dr. Niki Ruge
