Bestimmung des Beiratsvorsitzes in der Eigentümerversammlung

In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Grundsätzlich kann der Verwaltungsbeirat seinen Vorsitzenden selbst bestimmen, sofern Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse nichts Anderes regeln. Nehmen von drei Beiräten nur zwei an der Sitzung teil, können diese den Vorsitz grundsätzlich wirksam festlegen, sofern keine abweichenden Regelungen bestehen. Eine besondere Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Bestimmung kann daher auch mündlich erfolgen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt es sich jedoch, die Entscheidung in einem kurzen Protokoll schriftlich festzuhalten.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung

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