BMF will Gutachten auf öbuv-Sachverständige beschränken – IVD lehnt ab

Das Bundesfinanzministerium plant, bei der Kaufpreisaufteilung (§ 9b EStDV) und dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer (§ 11c EStDV) nur noch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen anzuerkennen. Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 wären ausgeschlossen.

Begründet wird dies mit angeblich mangelhaften „Internetgutachten“. Der IVD widerspricht: ISO/IEC 17024-Zertifizierungen erfüllen strenge, international anerkannte Standards und bieten keinen geringeren Qualitätsnachweis. Die geplante Einschränkung sei rechtlich unhaltbar, verletze die Berufsausübungsfreiheit und das Gleichbehandlungsgebot.

Der IVD hat hierzu eine kritische Stellungnahme beim BMF eingereicht.

Diese finden Sie hier:

Ansprechpartner

Bundesverband

Geschäftsführer, Syndikusrechtsanwalt

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