EBICS: Umstellung auf camt-Format ab November 2025 und Handlungsbedarf für Verwalter

Der Umsatzabruf über das elektronische ebics-Verfahren wird ab November 2025 nur noch in dem neuen camt-Format statt MT940-Format möglich sein.

Es besteht Handlungsbedarf für die Verwalter bei dem ebics-Verfahren:

  1. Klärung mit den Banken, die die Verwalterkonten führen, ob und wann die Umstellung auf das camt-Format erfolgt
  2. Klärung mit dem Verwaltersoftwarehersteller, ob camt-Dateien mit den Umsatzdaten in die Verwaltersoftware eingelesen werden können

Stellen Sie sicher, dass die von Ihrem Unternehmen genutzten Banking-Anwendungen und Finanzbuchhaltungslösungen die Verarbeitung des ISO-Formats 20022 in der Version 08 unterstützen. Stimmen Sie hierzu einen Umstellungstermin mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Ansprechpartner

Bundesverband

Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter

Der Beitrag EBICS: Umstellung auf camt-Format ab November 2025 und Handlungsbedarf für Verwalter erschien zuerst auf IVD.

Zurück

Diese Webseite verwendet Cookies um alle Funktionen voll nutzbar zu machen und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Zustimmen