Energieeinsparverordnung behindert Immobilienverkauf

Viele Immobilien sind aktuell nicht verwertbar. Zu dieser Einschätzung kommt der Immobilienverband Deutschland (IVD) Mitte-Ost wenige Monate nach den in Kraft getretenen Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Seit dem 1. Mai sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, den Energieausweis ihrer Immobilie bei Besichtigungen ungefragt vorzulegen. Lediglich Baudenkmäler sind von dieser neuen Regelung ausgenommen. „Die Rückmeldungen unserer Mitglieder in Sachsen und Sachsen-Anhalt haben gezeigt, dass viele Eigentümer von der geänderten Rechtslage noch gar keine Notiz genommen haben. Ohne Energieausweis ist ein Verkauf nicht möglich“, so Karl-Heinz Weiss, Regionalvorsitzender des IVD Mitte-Ost und warnt: „Wer sich nicht an die Regelung hält, ist abmahnfähig – ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro droht.“

Die EnEV legt außerdem fest, dass bereits Inserate in Zeitungen, Zeitschriften im Internet und anderen kommerziellen Medien bestimmte energetische Kennwerte enthalten müssen. Dies hat zur Folge, dass die Länge der Inserate und damit die Kosten für die Vermarktung zunehmen. Auch wenn die Regelung nur die Eigentümer zu diesen Angaben verpflichtet, sind Makler und Verwalter durch das Wettbewerbsrecht ebenfalls betroffen.

Weiss: „Wir raten jedem Verkäufer und Vermieter, die neue Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln. Ohne die Angaben aus der EnEV drohen Abmahnungen. Zudem registrieren unsere Mitglieder einen erhöhten organisatorischen Aufwand. Sie müssen ihren Kunden nachtelefonieren und auf den Energieausweis warten. Dies führt zu Verzögerungen beim Verkauf der Immobilien und lässt auch den zukünftigen Käufer über den tatsächlichen Zustand des Objektes lange im Ungewissen.“

Der Verzug schadet gleichzeitig dem Verkäufer. Insbesondere dann, wenn Zeit für ihn eine wesentliche Rolle spielt und dieser eine neue Immobilie in Aussicht hat, einen Erwerb aber nur mit dem Verkauf der aktuellen Immobilie bewerkstelligt werden kann. „Das kann beispielsweise ältere Menschen betreffen, die mit neuen Ansprüchen im Bereich Größe und Barrierefreiheit nach einem neuen Haus oder einer neuen Wohnung suchen. Wer dann keinen Energieausweis parat hat und somit seine aktuelle Immobilie nicht verkaufen kann, hat bei der aktuell hohen Nachfrage nach Eigenheimen möglicherweise das Nachsehen“, schildert Karl-Heinz Weiss. Damit dies nicht passiert, ist es ratsam, den Energieausweis bei einem Verkauf oder einer Vermietung einer Immobilie frühzeitig erstellen zu lassen beziehungsweise einen IVD-Makler zu Rate zu ziehen, der mit Hilfe seiner Erfahrung und seines Netzwerkes zeitnah die geforderten Unterlagen besorgen kann.

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