Fördermittelbeantragung: ordnungsgemäße Verwaltung

In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

Ein Immobilienverwalter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Fördermittel für Maßnahmen wie E-Ladestationen zu beantragen. Nach dem Gesetz umfasst seine Tätigkeit nur die ordnungsgemäße Verwaltung, nicht aber die aktive Recherche und Beantragung von Förderprogrammen. Dies gilt in der Regel als Sonderleistung, die einen gesonderten Auftrag oder Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie meist eine zusätzliche Vergütung erfordert. Eine Pflicht besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Verwaltervertrag geregelt oder von der Gemeinschaft beschlossen wurde.

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung

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