Die Bundesregierung hatte am 25. Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen soll. Der Gesetzentwurf ist noch nicht in den Bundestag eingebracht worden, ein Kabinettsbeschluss ist derzeit für den 13. Mai 2026 vorgesehen. Das Gesetz soll laut Koalition zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Nach aktuellen Medienberichten hat sich die Koalition nun auf eine sogenannte Kostenbremse für Mieter verständigt: Vermieter sollen bei neuen fossilen Heizungen künftig an Folgekosten wie CO₂-Preis, Netzentgelten und Mehrkosten für biogene Brennstoffe beteiligt werden. Aus Sicht des Immobilienverband Deutschland IVD wird damit die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller für Vermieter faktisch wieder einkassiert.
