Gemeinschaftsgeschäft für Makler: Erklärung, Regeln und Muster

Was ist ein Gemeinschaftsgeschäft unter Maklern?

Bei einem Gemeinschaftsgeschäft arbeiten zwei oder mehrere selbstständige Maklerunternehmen bei der Vermittlung einer Immobilie zusammen. Häufig bringt ein Makler das Objekt und ein anderer einen passenden Interessenten oder besondere regionale beziehungsweise fachliche Kenntnisse ein.

Welche Aufgaben die beteiligten Makler übernehmen, wie sie ihre Auftraggeber betreuen und wie mögliche Provisionsansprüche behandelt werden, vereinbaren sie vor Beginn der Zusammenarbeit. Ebenso sollten Kunden- und Objektschutz, Informationspflichten, Veröffentlichungsrechte und Zuständigkeiten eindeutig geregelt werden.

Warum ein Gemeinschaftsgeschäft sinnvoll sein kann

Die Gründe für die Einrichtung eines Gemeinschaftsgeschäfts unter Maklern können vielfältig sein. Zum Beispiel kann ein Makler, der einen Verkaufsauftrag hat, mit einem anderen Makler zusammenarbeiten, der Zugang zu einem größeren Kundenstamm hat oder in einer anderen Region besser vernetzt ist. Durch die Zusammenarbeit können sie die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf erhöhen.

Vorteile einer Kooperation

  • Bündelung von Ressourcen, Fachwissen und Kontakten
  • Schnelle und effektivere Vermarktung
  • Erweitertes Netzwerk
  • Mehr Fachwissen
  • Verbesserte Kundenzufriedenheit
  • Risikoteilung
  • Provisionsaufteilung kann zu insgesamt höheren Einnahmen führen

Herausforderungen

Gemeinschaftsgeschäfte können auch bestimmte Herausforderungen und potenzielle Konflikte mit sich bringen, insbesondere wenn die Aufgaben und Verantwortlichkeiten nicht klar definiert sind. Daher ist es entscheidend, klare schriftliche Vereinbarungen zu treffen und die Zusammenarbeit sorgfältig zu planen, um die Vorteile optimal nutzen zu können.

Gemeinschaftsgeschäfte digital anbahnen

Mit dem Smart Deal System stellt der IVD eine geschützte B2B-Plattform für Gemeinschafts- und Tippgebergeschäfte bereit. Immobilienprofis können dort Objekte gezielt ausgewählten Kollegen vorstellen, Suchprofile einbringen und wesentliche Bedingungen einer möglichen Zusammenarbeit nachvollziehbar festhalten.

Die Plattform ist auch ohne IVD-Mitgliedschaft zugänglich. IVD-Mitglieder profitieren jedoch von deutlich günstigeren Konditionen und nutzen das System bis zum 31. Mai 2027 kostenfrei.

Die konkrete Kundenbetreuung, persönliche Abstimmung und weitere Abwicklung des Geschäfts bleiben Aufgabe der beteiligten Makler.

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Weitere Informationen zum Smart Deal System finden Sie auf www.smartdealsystem.net

Vorlage: Vereinbarung über ein Gemeinschaftsgeschäft & Geschäftsgebräuchte für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern

Hier finden Sie Muster für einen Kooperationsvertrag und die Grundlagen für ein Makler-Gemeinschaftsgeschäft als Download.

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Wann ist ein Gemeinschaftsgeschäft sinnvoll?

Ein Gemeinschaftsgeschäft kommt insbesondere dann infrage, wenn ein Auftrag außerhalb des eigenen Marktgebiets oder der eigenen Spezialisierung liegt, ein Makler für seinen Suchkunden kein passendes Objekt im eigenen Bestand hat oder zusätzliche qualifizierte Nachfrage für eine Immobilie erschließen möchte.

Statt einen Auftrag abzulehnen oder einen Kunden ohne Lösung weiterzuverweisen, können sich zwei Makler mit unterschiedlichen Objektbeständen, Kontakten und Kompetenzen ergänzen. Voraussetzung ist, dass Aufgaben, Kundenbeziehungen und wirtschaftliche Bedingungen vor Beginn der Zusammenarbeit eindeutig vereinbart werden.

Regelungen für Gemeinschaftsgeschäfte unter Maklern einbeziehen

Ist ein Kollege gefunden, darf nicht vergessen werden, genau zu vereinbaren, wie das Gemeinschaftsgeschäft ablaufen soll. Klassischerweise erfolgt das in der Weise, dass jeder mit seinem Kunden einen Vertrag mit einer eigenen Provisionsvereinbarung abschließt. Jedem Makler steht also die Provision seines Auftraggebers zu. Natürlich kann auch etwas anderes vereinbart werden, zumal das Gemeinschaftsgeschäft gesetzlich nicht geregelt ist. Bei der Vereinbarung des Gemeinschaftsgeschäftes kann auch auf die Regelungen für Gemeinschaftsgeschäfte des IVD unter Maklern zurückgegriffen werden. Es wird also beispielsweise vereinbart, dass jeder von seinem Auftraggeber eine Provision bekommt und die Durchführung des Gemeinschaftsgeschäftes nach den IVD-Regelungen für Gemeinschaftsgeschäfte erfolgt. Wichtig ist aber, dass die Einbeziehung dieser Regelungen ausdrücklich vereinbart wird, am besten schriftlich. Sie gelten nicht automatisch, auch nicht unter Mitgliedern des IVD. Sie sind zwar von vielen Gerichten anerkannt, stehen aber nicht im Rang eines Handelsbrauches.

Provisionshöhe und Neuregelung der Maklerprovision

Die jeweils mit den Auftraggebern vereinbarte Höhe der Provision kann unterschiedlich hoch sein. Hier gibt es keine Regelung, die einen Gleichlauf verlangt. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein Einfamilienhaus oder um eine Eigentumswohnung handelt, obwohl § 656c BGB gleichhohe Provisionen vorschreibt. Dass eine Abweichung möglich ist, ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift, die darauf abstellt, dass sich ein Makler von beiden Parteien eine Provision versprechen lässt. Beim Gemeinschaftsgeschäft agieren naturgemäß mehrere Makler.

Andere Arten der Kooperation möglich

Neben dem zuvor beschriebenen Gemeinschaftsgeschäft sind auch andere Gestaltungen möglich, beispielsweise die Einschaltung eines Untermaklers, der nur vom „Hauptmakler“ bezahlt wird. Wichtig bei alledem ist nur, dass die Makler ihre Vereinbarung aufschreiben, so dass es am Ende keinen Streit gibt.

Ansprechpartner

Bundesverband

Geschäftsführer, Syndikusrechtsanwalt

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