IVD Positionen zum Bestellerprinzip, Qualifikationsnachweis & Mietpreisbremse
- Die Einführung eines Bestellerprinzps und eine damit verbundene Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes ist nicht erforderlich.
 - Entsprechend dem Koalitionsvertrag muss auch der Wohnungssuchende einen Makler beauftragen können.
 - Eine weitere Reglementierung der Maklerprovision wird weder dem Vermieter noch dem Mieter helfen. Beide tragen den Nutzen des Vermittlers.
 - Maklerkosten werden entweder in der Miete berücksichtigt oder vom Vermieter ganz eingespart, was zu Rechtsunsicherheiten führt.
 - Qualitätsoffensive: Sach- und Fachkunde sowie Versicherungspflicht für Makler und Hausverwalter rasch einführen.
 - Mietpreisbremse ist Baubremse: Weniger Investitionen in Bestand und Neubau werden die Folge sein.
 - Ermächtigungsgrundlage für Länder zur Ausweisung der entsprechenden Gebiete mit realer Wohnungsknappheit, muss aufgrund des massiven Eingriffs in die Eigentumsrechte und die Vertragsfreiheit hohe Anforderungen enthalten. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind zu vermeiden.
 - Mietpreisbremse nützt Wohnungssuchenden mit kleinerem Budget nichts, da sich der Vermieter für den Mieter mit geringerem Ausfallrisiko entscheiden wird.
 
