IVD warnt vor Systembruch bei Sozialversicherungen

Vorschläge der SPD zur Einbeziehung von Mieteinnahmen verstoßen gegen Grundprinzipien der Beitragsfinanzierung

Die jetzt von der SPD geforderten Überlegungen, zur Finanzierung von Gesundheits- und Pflegeversicherung künftig auch weitere Einkunftsarten heranzuziehen, stoßen beim Immobilienverband Deutschland IVD auf deutliche Kritik. Insbesondere die immer wieder diskutierte Einbeziehung von Mieteinnahmen würde einen grundlegenden Systembruch in der beitragsfinanzierten Sozialversicherung bedeuten.

„Die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen beruhen auf dem Prinzip der Risikoäquivalenz: Beiträge stehen in Bezug zu Erwerbseinkommen und zum Lohnersatzrisiko bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit“, so der IVD-Geschäftsführer Dr. Christian Osthus, „Mieteinnahmen sind jedoch Vermögenserträge. Sie haben mit dem versicherten Risiko nichts zu tun. Ihre Heranziehung ist nach dem Kernprinzip unseres Sozialversicherungssystems nicht vorgesehen.“

Hohe Komplexität und kaum praktikabel

Aus Sicht des IVD wäre eine sozialversicherungsrechtliche Erfassung von Mieteinnahmen sehr problematisch. Diese sind unregelmäßig, unterliegen Leerständen, schwanken durch Instandhaltungs- und Reparaturkosten und lassen sich vielfach erst zeitlich nachgelagert abschließend feststellen.

„Dies erschwert die Beitragsbemessung und würde zu erheblichem Verwaltungsaufwand sowie systematischen Über- oder Unterzahlungen führen“, so Osthus.

Beitragsbemessungsgrenze würde ausgehebelt

Besonders problematisch ist der Umgang mit der Beitragsbemessungsgrenze. Bleibt diese bestehen, würden Vermieter mit hohen Mieteinnahmen weit unter ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit belastet. Fällt sie weg, würde aus dem Versicherungsbeitrag faktisch eine Sondersteuer auf Vermietung.

„Beides ist systematisch unsauber: Mit Beitragsbemessungsgrenze ungerecht und ineffektiv, ohne Beitragsbemessungsgrenze ein klarer Bruch mit der Logik beitragsfinanzierter Sozialversicherung“, warnt Osthus

Ungleichbehandlung und Belastung der Altersvorsorge

Während andere Kapitalanlagen mobil sind und ins Ausland verlagert werden können, sind Immobilien standortgebunden. Eine zusätzliche Abgabe auf Mieteinnahmen würde daher faktisch zu einer Sonderbelastung von Immobilieneigentümern führen und gleich leistungsfähige Steuerpflichtige je nach Vermögensart unterschiedlich behandeln. Zudem nutzen viele private Vermieter Immobilien gezielt zur Altersvorsorge.

„Diese Erträge für Gesundheits- und Pflegekosten heranzuziehen, bedeutet, private Altersvorsorge zweckwidrig zu belasten – obwohl sie sozialpolitisch eigentlich gestärkt werden soll“, betont Osthus.

IVD: Finanzierung systemkonform reformieren

Der IVD spricht sich daher klar gegen eine Einbeziehung von Mieteinnahmen oder anderen Vermögenserträgen in die Sozialversicherungsbeiträge aus.

„Wer die Finanzierung der Sozialversicherungen reformieren will, muss dies systemkonform, praktikabel und im Einklang mit dem Koalitionsvertrag tun – nicht durch ordnungspolitisch fragwürdige Sonderbelastungen einzelner Gruppen“, so Osthus.

Uralter Vorschlag

Obwohl zwingende Gründe gegen den jetzt von der SPD erhobenen Vorschlag sprechen, wird dieser seit Jahren regelmäßig der Öffentlichkeit präsentiert.

„Das ist ärgerlich, weil damit den Menschen Sand in die Augen gestreut wird und das Bild des scheinbar privilegierten Vermieters gezeichnet wird, den man bisher nicht genug zur Kasse gebeten hat. Zuletzt hatte der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck im Januar 2025 diesen Vorschlag erfolglos eingebracht,“ führt Osthus aus und sagt abschließend: „Ein weiterer Grund, weshalb das Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist, liegt darin, dass er nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt ist.“

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher

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