IVD zum BGH-Urteil zur Untervermietung: Kein Gewinnmodell, muss aber zeitweilig möglich bleiben

Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Untervermietung erklärt Dr. Christian Osthus, Geschäftsführer und Syndikusrechtsanwalt des Immobilienverband Deutschland IVD:

„Der Bundesgerichtshof hat heute deutlich klargestellt, dass Untervermietung nicht als Geschäftsmodell zur Gewinnerzielung genutzt werden darf. Das ist konsequent und richtig. Zugleich ist wichtig: Die Untervermietung muss für Mieter weiterhin eine praktikable Möglichkeit bleiben, um ihre Wohnung in besonderen Lebenslagen zu halten, etwa bei einem befristeten beruflichen Aufenthalt anderswo oder wenn vorübergehend ein Teil des Wohnraums vermietet wird, um laufende Kosten abzufedern. Dafür ist sie gedacht. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass das Mietrecht hier eine Balance wahrt: Missbrauch verhindern, aber die legitime, zeitweilige Untervermietung als soziale und alltagsnahe Lösung nicht unnötig erschweren.“

 

Berlin, 28. Januar 2026

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher

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