Neuregelung aufgrund der Einführung der E-Akte
Rechtzeitig zum Weihnachtsfest hat die Finanzverwaltung ein neues Schreiben zu der Frage veröffentlicht, wie Bewirtungskosten nachgewiesen werden müssen. Das BMF-Schreiben vom 19. Nov. 2025 stellt klar, welche Voraussetzungen die Rechnung erfüllen muss, damit die Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Wegen der Einführung der E-Rechnung zum 1.1. 2025 werden die bisherigen Regelungen ergänzt. Das bisherige Schreiben vom 30.6.2021 gilt nur noch für Bewirtungen bis zum 31.12.2024.
