Sozialversicherung 2026

Neue Rechengrößen der Sozialversicherung 2026:

Die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung wurden für das Jahr 2026 beschlossen. Damit gelten folgende jährliche Rechengrößen ab dem 1.1.2026:

  • Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 69.750 €;
  • Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: 77.400 €;
  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: 101.400 €;
  • Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung: 124.800 €;
  • vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung: 51.944 €

Ansprechpartner

Bundesverband

Geschäftsführer, Syndikusrechtsanwalt

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