Verwendung von Erhaltungsrücklagen

In der IVD-Verwalter-Hotline beantworten Experten Fragen aus dem Verwalteralltag. Hier stellen wir eine häufig gestellte Frage und die dazugehörige Antwort vor.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft treten wiederholt Rohrbrüche im Badbereich auf. Die Leitungen sollen umfassend saniert und gleichzeitig die Bäder der einzelnen Wohnungen modernisiert werden. Kann die Gemeinschaft das Hausgeld erhöhen und eine separate Rücklage bilden, aus der neben der Rohrsanierung auch die individuelle Badmodernisierung der jeweiligen Eigentümer finanziert werden soll?

Nur teilweise. Grundsätzlich kann die Gemeinschaft für konkrete Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine gesonderte Rücklage bilden. Je nach Ausgestaltung handelt es sich bei der Rohrsanierung um eine Instandsetzungsmaßnahme oder bei weitergehenden Veränderungen um eine bauliche Veränderung. Die Bildung einer zweckgebundenen Rücklage für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss erfolgen. Eine Finanzierung der individuellen Badmodernisierung aus Mitteln der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist dagegen grundsätzlich nicht zulässig. Rücklagen und Hausgelder der Wohnungseigentümergemeinschaft dürfen grundsätzlich nicht für Maßnahmen am Sondereigentum einzelner Eigentümer verwendet werden. Die Eigentümer können hierfür eigene private Rücklagen bilden.

Ihre Ansprechpartnerin

Bundesverband

Syndikusrechtsanwältin, Fachreferentin Immobilienverwaltung

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