Wachstumschancengesetz

Die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht durch das Wachstumschancengesetz

Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit hat ein monatelanges politisches Ringen um den Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Abschluss gefunden.

Einige Regelungen des Regierungsentwurfs wurden aufgrund der Empfehlung des Vermittlungsausschusses unverändert übernommen. Andere Regelungen hatte die Bundesregierung bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen.

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Hier finden Sie die immobilienwirtschaftlich relevanten Regelungen des Wachstumschancengesetzes im Einzelnen:

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